ZUKUNFTSGERICHTET

68 69 Wer sich für den Dienst in der Justiz entscheidet, der entscheidet in vielen Berufen von Anfang an selbst anstatt mitzuschwimmen und zuzuarbeiten. Von außen gibt es teilweise Kritik an diesem Modell. Die Beteiligung zeigt: Die Wahrheit liegt in der Mitte. Echtes Bemühen um eine wertvolle Einarbeitung „on the job“ und Verantwortung ab dem ersten Tag schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich im Idealfall. Gerade Berufsanfänger an kleineren Behörden wünschen sich mehr kollegiale Beratung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Dieser Bedarf besteht aber auch bei planmäßigen Bediensteten, die nach einer längeren Elternzeit wieder in den Beruf einsteigen oder das Fachgebiet wechseln. Eine Tätigkeit in der Justiz bedeutet lebenslanges Lernen. Das Thema Aus- und Fortbildung ist deshalb nicht nur für Auszubildende und Berufseinsteiger von zentraler Bedeutung. Auch etablierte und erfahrene Justizbedienstete dürfen nicht stagnieren, sondern müssen im Hinblick auf die sich immer schneller verändernden Anforderungen und die vielen unterschiedlichen Tätigkeiten und Einsatzgebiete in der Justiz von einer zeitgemäßen Weiterbildung profitieren. Die Übernahme von Führungsverantwortung bringt zudem zahlreiche neue Herausforderungen mit sich, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung erlerntes, spezifisches Wissen, sondern neue Fähigkeiten und Kompetenzen erfordern. Übergreifend wünschen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeitgemäße, individuelle Fortbildungsangebote, die sich in die vielfältigen Formen des jeweiligen Arbeitsalltages integrieren lassen, leicht zugänglich sind und unterschiedliche Lerntypen ansprechen. Seitens der Stakeholder werden außerdem gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen mit der Justiz für bestimmte Themen angeregt. »Junge Richter sollen Erfahrung in Kammern an Landgerichten unter erfahrenen Vorsitzenden sammeln […]. Erfahrung würde die Entscheidungsfreudigkeit steigern.« Stimme aus dem Stakeholder-Workshop „Wirtschaft + Justiz“ Kapitel II.3 Berufseinstieg, Aus- und Fortbildung Erkenntnisse Dem Justizministerium ist es ein großes Anliegen, die fachliche Entwicklung seiner Bediensteten bestmöglich zu fördern. Es bietet deshalb ausdifferenzierte Konzepte, die fortlaufend aktualisiert und an tatsächliche Bedarfe angepasst werden. Dazu gehört nicht nur ein Berufseinstiegskonzept für Assessorinnen und Assessoren, sondern auch ein breites und auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Fortbildungsangebot für alle Laufbahnen. Die Berücksichtigung von persönlichen Stärken und Interessen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle und wird von den Personalverantwortlichen im Rahmen der persönlichen Entwicklung der Justizbediensteten in Einklang gebracht mit notwendigen dienstlichen Belangen. Mit Einzelcoachings besteht überdies eine wertvolle Unterstützung für schwierige Situationen im anspruchsvollen beruflichen Alltag. Stand der Dinge

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