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Verarbeitung personenbezogener Daten der Besucherinnen und Besucher durch LinkedIn

Beim LinkedIn-Kanal handelt es sich um eine Online-Präsenz innerhalb der Plattform LinkedIn, die von der LinkedIn Ireland Unlimited Company,  Wilton Place, Dublin 2, Ireland angeboten wird (nachfolgend „LinkedIn“).

Damit ist LinkedIn die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle für die nachfolgend beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform LinkedIn.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie diese LinkedIn-Kanäle und ihre Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z.B. Kommentieren, Teilen, Bewerten).

LinkedIn erhebt die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher des LinkedIn-Kanals und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von LinkedIn. Hierzu gehören insbesondere Interaktionen mit dem LinkedIn-Kanal, wie zum Beispiel Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Betätigen der „Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzer (nachfolgend „Besucherdaten“). Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucherdaten können Sie den Informationen zu Kanal-Insights-Daten von LinkedIn entnehmen.

Die Besucherdaten können eingesetzt werden, um Besucherinnen und Besuchern des LinkedIn-Kanals Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen des LinkedIn-Kanals oder dessen Interaktionen mit deren Inhalten, etwa Klick auf die „Gefällt mir“-Schaltfläche, anzuzeigen.

Zu den vorgenannten Zwecken werden auf den Geräten der Besucher des LinkedIn-Kanals sogenannte „Cookies“ gespeichert, also kleine Dateien, die oben genannte Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mailadressen) gespeichert werden. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzer in der Cookie-Richtlinie von LinkedIn.

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg bittet Besucherinnen und Besucher des LinkedIn-Kanals daher, sich im Hinblick auf die Geltendmachung deren Betroffenenrechte bezüglich der Verarbeitung ihrer Daten durch LinkedIn, direkt an LinkedIn zu richten. Denn aus vorgenannten Gründen, könnte das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zum Beispiel Auskunftsanfragen ebenfalls nur an LinkedIn weiterleiten. Darüber hinaus beachtet das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg die ihr obliegenden Pflichten gegenüber den Betroffenen entsprechend den Hinweisen zu Betroffenenrechten in der Datenschutzerklärung.

Ferner weist das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg darauf hin, dass die irische Datenschutzkommission die Behörde ist, die die Aufsicht über die Verarbeitung unter gemeinsamer Verantwortung federführend ausübt. Besucher des LinkedIn-Kanals haben das Recht, eine Beschwerde neben der für sie zuständigen lokale Aufsichtsbehörde auch an die irische Datenschutzkommission zu richten.