ZUKUNFTSGERICHTET

DIGITALER DATENAUSTAUSCH MIT BEHÖRDEN Impuls aus der Beteiligung Die Vertreterinnen und Vertreter der Finanz- und Kommunalverwaltung und der Polizei bemängeln die als unzureichend empfundene Kommunikation mit Gerichten und Staatsanwaltschaften und einen umständlichen und zeitaufwendigen Informationsaustausch – meist mit Papier. Es fehle häufig an direkten Ansprechpartnern und der Möglichkeit, Dokumente und Unterlagen über eine geeignete Plattform digital auszutauschen. Erste Antwort Bis auf wenige Bereiche (etwa der Strafbereich), die aktuell mit der eAkte ausgestattet werden, arbeiten alle Gerichte in Baden-Württemberg mit der eAkte und übersenden den Behörden Dokumente auch elektronisch. Soweit im Bereich des Dokumentenaustausches cloud- oder plattformbasierte Übertragungswege sinnvoll erscheinen, wird das Ministerium deren Einsatz vorantreiben. ERBEN LEICHTER ERMITTELN Impuls aus der Beteiligung Die Nachlassgerichte sollten einen effektiven Zugriff auf die Meldedaten haben, um die Personensuche in Nachlasssachen zu beschleunigen. Erste Antwort Das Justizministerium teilt die Forderung nach einem effektiveren Zugriff der Nachlassgerichte auf Meldedaten. Daher soll in Abstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg für das neu entwickelte Meldeportal (Start: 2026) eine sogenannte Adresskettenverfolgung ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um eine Funktion, die mehrere Personensuchen aneinanderreiht, sodass der Nutzer die aktuelle Adresse unmittelbar und ohne zeitliche Verzögerung durch gestaffelte Anfragen erhält. 100 101 Kapitel III.2 Bürokratieabbau Drittes Kapitel Kapitel III.3 Niederschwelliger Zugang zur Justiz

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