ZUKUNFTSGERICHTET

36 37 Die Digitalisierung des Rechtsstaats stößt auf ungeteilte Zustimmung – innerhalb wie außerhalb der Justiz. Die Bediensteten betonen vor allen Dingen die Notwendigkeit einer performanten Ausstattung sowohl hinsichtlich Hardware als auch Software. Externe – zuvorderst Vertreter aus Wirtschaft, Polizei und Notarwesen sowie Bewährungshilfe – formulieren die Forderung an die Justiz, das volle Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen. Digitale Vernetzung und digitale Leistungsfähigkeit insbesondere von Gerichten sind von großer Bedeutung für die Partner der Justiz und Rechtssuchende. Außerdem betonen auch externe Partner die Notwendigkeit einer fortschrittlichen technischen Ausstattung der Gerichte. Eine reibungslose digitale Kommunikation mit der Justiz wird schließlich als maßgebliche Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit in der Zukunft benannt. Das Tempo in Sachen Digitalisierung ist von herausragender Bedeutung für alle Beteiligten. Aus Sicht der Justizbediensteten bedeutet dies vor allem: Die Performance von Hard- und Software muss stimmen. Im Übrigen sind Schulungsangebote und eine technische Betreuung gewünscht. »EBO - das ist der Standard, darüber sollten Übersetzungen und Ladungen gehen. « Stimme aus dem Workshop „Dolmetscher + Justiz“ Kapitel I.3 Digitale Leistungsfähigkeit und Vernetzung Erkenntnisse Die Digitalisierung der Justiz geht voran. Unternehmen sind aber noch nicht gut an die Justiz angedockt. Dafür fehlt es an einer einfach nutzbaren, effizienten Plattform. IMPULS AUS DER WIRTSCHAFT Das Justizministerium treibt die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen mit Nachdruck voran, regelmäßig auch federführend in länderübergreifenden Projekten. Diese Entschlossenheit und Innovationskraft fördern das Know-How und die Ausstattung der Justiz mit Zukunftstechnik, machen sich also bezahlt. Nicht umsonst ist BadenWürttemberg als Vorreiter in Sachen Digitalisierung schon heute hervorragend aufgestellt für die Zukunft. Parallel besteht eine zentrale Daueraufgabe darin, laufende Prozesse und insbesondere die elektronische Akte fortlaufend zu optimieren und im Strafbereich abschließend auszurollen. Schulungen und technische Betreuung vor Ort spielen in diesem Zusammenhang ebenfalls eine große Rolle: Die Unterstützung für Fachanwendungsansprechpartner (FAAP) in den Behörden und Gerichten wird groß geschrieben, damit diese für ihre Aufgaben in der Vor-Ort-Betreuung und -schulung der Anwender bestmöglich gerüstet sind. Im Hinblick auf die zunehmende Komplexität der technischen Ausstattung der Justizdienststellen und der dort eingesetzten Medien wurde das Konzept des „IT-Ersthelfers“ ins Leben gerufen. Das sind motivierte und technisch versierte Kollegen, die bei Hardwarestörungen vor Ort Unterstützung leisten. Dafür werden sie ausgebildet und geschult. Ergänzend können mit demselben Ziel „Medientechnik-Teams“ für die technisch-organisatorische Vorbereitung von Videokonferenzen eingerichtet werden. Schließlich achtet das Ministerium auf eine Ausstattung aller Bediensteten mit zukunftsfähiger Hard- und Software sowie Updates und turnusmäßigen Geräteaustausch. Stand der Dinge

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