WACHSENDES VOLUMEN Impuls aus der Beteiligung Für den digitalen Datenaustausch mit Externen werden Plattformen mit hinreichender Speicherkapazität als Voraussetzung benannt – besonders wichtig ist dies, mit Blick auf Ermittlungsverfahren, den Angehörigen der Polizei. Erste Antwort Durch eine bundeseinheitliche „Justizcloud“ sollen Prozesse vereinfacht werden. Baden-Württemberg bringt sich hier aktiv ein und hat mit Beschluss des E-Justice-Rats die Leitung des Projekts übertragen bekommen.. Der Einsatz von Cloudtechnologien bietet erhebliche Vorteile für eine moderne ITLandschaft und ermöglicht die moderne Entwicklung von Software, die einheitliche und schnelle Ausbringung von Updates und die Skalierung von Betriebs- und Speicherlösungen. KOLLABORATIONSPLATTFORM FÜR STRAFVERFAHREN Impuls aus der Beteiligung Als Meilenstein für eine effektive Zusammenarbeit in Strafsachen in der Zukunft wird die Schaffung einer gemeinsam nutzbaren digitalen Ermittlungsplattform benannt, die zugleich Möglichkeiten zum Datenaustausch, zur gemeinsamen Auswertung und zur geschützten Kommunikation (inkl. Videocalls) bietet. Erste Antwort Gemeinsam mit der Polizei treibt die Justiz in Baden-Württemberg das länderübergreifende Projekt einer deutschen Beweismittelcloud voran und bringt die Expertise aus verschiedenen Leuchtturmprojekten mit ein. Das Vorprojekt legt bereits im Sommer 2025 seinen Abschlussbericht vor – mit konkreten Realisierungsschritten. In der Zwischenzeit wird die Praxis mit pragmatischen Lösungen unterstützt. 38 39 Kapitel I.3 Digitale Leistungsfähigkeit und Vernetzung Impulse aus der Beteiligung NOTEBOOKS, E-AKTE UND WLAN Impuls aus der Beteiligung Ausstattung und Performance müssen stimmen. Auch ein flächendeckendes WLAN in Justizgebäuden wird als notwendig erachtet. Erste Antwort Das Ministerium treibt die flächendeckende Digitalisierung der baden-württembergischen Justiz mit Nachdruck voran. Schon heute ist jedes Gericht außerhalb des Strafbereichs mit der elektronischen Akte (eAkte) ausgestattet. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Strafakte soll – in enger Zusammenarbeit mit der Landespolizei – bis Jahresende 2025 abgeschlossen werden. Zeitgleich werden alle Justizbehörden im Land mit der elektronischen Verwaltungsakte (eVerwaltungsakte) versorgt. Performance und Stabilität der eingesetzten Anwendungen müssen sichergestellt sein. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, die durch den IuK-Bereich mit allen beteiligten Dienstleistern mit Nachdruck verfolgt wird. Die Ausstattung der Gerichtssäle mit WLAN ermöglicht es allen internen und externen Verfahrensbeteiligten, im Rahmen der Gerichtsverhandlungen auf Internet zuzugreifen. Wir streben die Ausweitung der WLAN-Ausstattung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften an und haben dabei insbesondere Besprechungsräume und Ausbildungszentren im Blick. WEG VOM SCHNURGEBUNDENEN TELEFON Impuls aus der Beteiligung Die Bereitstellung von Notebook, Mobiltelefon, Headset oder SIM-Karte wurde seitens der Justizbediensteten benannt, um die Erreichbarkeit und Flexibilität unabhängig von Schreibtisch und Festnetztelefon zu gewährleisten. Erste Antwort Ab Juni 2025 werden mehr als 17.000 Arbeitsplätze der Justiz mit neuer und moderner Hardware ausgestattet: Alle Beschäftigen mit persönlichem Arbeitsplatz bekommen ein Notebook. Das Land hat ein Projekt zur Modernisierung der Telefonie ins Leben gerufen. Auch die Justiz soll auf „Voice over IP“ umgerüstet werden. Dies ermöglicht, dienstliche Telefonate über den Dienstrechner zu führen. Anrufe können so beispielsweise auch im Homeoffice ohne Rufumleitung entgegengenommen werden. »Es gibt keine Plattformen, auf denen große Datenbestände vorgehalten und von verschiedenen Stellen eingesehen werden können […]. In die Landes-Cloud kann nur die Justiz hochladen, nicht die Polizei.« Stimme aus dem Workshop „Polizei + Justiz“
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