58 59 Kapitel II.1 Bezahlung und Wertschätzung Impulse aus der Beteiligung BEZAHLUNG IN DER JUSTIZ Impuls aus der Beteiligung Unter den Justizbediensteten, die sich beteiligt haben, besteht Einigkeit, dass die Bezahlung in der Justiz für alle Berufe angemessen ausfallen und der Verantwortung gerecht werden muss. Nicht wenige Stimmen tragen vor, die Justiz werde diesbezüglich von der freien Wirtschaft abgehängt. Erste Antwort Eine attraktive Bezahlung liegt auch im Interesse einer erfolgreichen Nachwuchsgewinnung. Das Justizministerium schöpft deshalb – insbesondere mit Blick auf die Dienstpostenbewertung – den besoldungsgesetzlichen und haushalterischen Rahmen so weit wie möglich aus. Für ein konkurrenzfähiges Gesamtpaket kommt es neben der Besoldung auch auf andere Faktoren an. Hier bietet die Justiz bereits heute mit einem sicheren Arbeitsplatz, einer modernen EDV-Ausstattung, flexiblen Arbeitszeiten und Teilzeitmodellen sowie Homeoffice einerseits und einer sinnstiftenden, eigenverantwortlichen Tätigkeit andererseits ein attraktives Gesamtpaket. Dieses Gesamtpaket wird durch die Aussicht auf eine attraktive Altersversorgung abgerundet. WAHRUNG DER BINNENGERECHTIGKEIT Impuls aus der Beteiligung Binnengerechtigkeit ist den teilnehmenden Justizbediensteten ein hohes Gut – und setzt voraus, dass Unterschiede im Gehaltsgefüge bei unterschiedlichen Tätigkeiten angemessen gewahrt werden. Das muss die Justiz nach dem Ergebnis der Beteiligung im Blick behalten. Konkrete Vorschläge betreffen die Wahrung eines ausreichenden Abstands zwischen mittlerem und gehobenem Dienst, der nach zurückliegenden Anpassungen im mittleren Dienst nach Ansicht der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht mehr gewahrt sei. Erste Antwort Die Einhaltung des Abstandsgebots ist für das Justizministerium unabdingbar. Im Rahmen der Überarbeitung der Dienstpostenbewertung des mittleren und gehobenen Dienstes wird zurückliegenden Besoldungsanpassungen bereits Rechnung getragen. Auch darüber hinaus wird das Justizministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten sicherstellen, dass bei zukünftigen Änderungen das Abstandsgebot gewahrt bleibt. EXTRA ENGAGEMENT HONORIEREN Impuls aus der Beteiligung Wenn es nach den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Beteiligung geht, sollen zusätzliche Belastungen kompensiert und deren überobligatorische Übernahme honoriert werden. Dies betrifft vor allem Bereitschaftsdienste, deren konkrete Ausgestaltung (insbesondere bzgl. Dauer, technischer Ausstattung und Kompensation) je nach Dienstort unterschiedlich geregelt ist. Erste Antwort Das Justizministerium verfolgt das Ziel einer Pauschale für die Abgeltung von Bereitschaftszeiten. Gemeinsam mit dem Finanzministerium soll möglichst zeitnah eine pauschale Vergütungslösung geschaffen werden. Mithilfe einer ausführlichen Umfrage wird außerdem ein Gesamtüberblick über die Ausgestaltung aller Bereitschaften erstellt. GELD IST NICHT ALLES Impuls aus der Beteiligung Auch Benefits wie Dienstradleasing über JobBike BW, ein aktives und attraktives Gesundheitsmanagement oder eine positive Arbeitsumgebung werden als gelebte Anerkennung und Wertschätzung benannt. Konkret vorgeschlagen wurde z.B. eine Kooperation mit Fitnessstudios, die Teilnahme an Programmen wie „Wellpass“, Kantinen, ausreichend Wasserspender und Kaffeeautomaten oder ergonomische Möbel. Erste Antwort Benefits sind wichtige Bestandteile eines attraktiven Arbeitsplatzes. Mit Radleasing, JobBike und JobTicket sowie den Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden attraktive Angebote geschaffen. Das Ministerium setzt sich für den Ausbau dieser Angebote ein. Zuletzt wurden die Mittel für das betriebliche Gesundheitsmanagement deutlich erhöht.
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