ZUKUNFTSGERICHTET

62 63 Die Weiterentwicklung der beruflichen Perspektiven in der Justiz ist ein laufender Prozess, der mit Blick auf den demografischen Wandel, veränderte gesellschaftliche Erwartungen und den zunehmenden Wettbewerb um Fachkräfte stetig fortgeführt werden muss. Das Justizministerium setzt sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Spielräume daher kontinuierlich für die Schaffung und den Erhalt von Beförderungsmöglichkeiten ein. Auch in diesem Zusammenhang ist die Überarbeitung der Dienstpostenbewertungen ein zentrales Instrument, mit dem strukturelle Entwicklungsperspektiven gestärkt werden können. Gleichzeitig sollen die Vielfalt an Karrieremöglichkeiten in der Justiz sichtbarer gemacht und die bestehenden Personalentwicklungskonzepte fortgeschrieben und weiterentwickelt werden – nicht nur im Hinblick auf klassische Führungskarrieren, sondern auch im Hinblick auf Fachkarrieren und flexible Laufbahnmodelle, die der Lebensrealität vieler Bediensteter entsprechen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei immer auch der Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege. Kapitel II.2 Karrierewege in der Justiz – attraktiv, motivierend, individuell Stand der Dinge Impulse aus der Beteiligung VERGLEICHBARKEIT UND TRANSPARENZ Impuls aus der Beteiligung Das Beurteilungswesen in seiner jetzigen Ausgestaltung hat keinen leichten Stand bei den Bediensteten: Bemängelt werden fehlende Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit. Als großes Problem wird die Quotenregelung wahrgenommen. Erste Antwort Die Erwartungen der Beschäftigten an ein Beurteilungssystem sind zu Recht sehr hoch. Das Justizministerium prüft derzeit Reformoptionen, um das bisherige System zu vereinfachen, die Akzeptanz der Beschäftigten durch eine noch bessere Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit zu steigern sowie die Rechtssicherheit zu erhöhen. KOMMUNIKATION IST TRUMPF Impuls aus der Beteiligung Eine aktive Feedback- und Kommunikationskultur ist den Justizbediensteten wichtig. Dazu gehört insbesondere, dass regelmäßige Personalentwicklungsgespräche flächendeckend gewährleistet werden. Transparenz bei der Karriereplanung erfordert weiterhin eine klare Kommunikation über Vergabekriterien für Stellen und Parameter bei der Beurteilung. Erste Antwort Eine aktive Feedback- und Kommunikationskultur wird gelebt – und Kommunikation nicht als Einbahnstraße verstanden. Für den richterlichen Bereich gilt dies mit der Maßgabe, dass die richterliche Unabhängigkeit gewahrt wird. Führungskräfte werden im Rahmen von Führungskräftefortbildungen zu den Themen Kommunikation und Feedback bereits entsprechend sensibilisiert. Daneben besteht ein breites Gesprächsangebot. Die Personalentwicklungskonzepte sehen eine regelmäßige, vertrauensvolle und strukturierte Kommunikation vor, die auf einer Kultur des Miteinander-Redens aufbaut. Sie beinhalten ein System von aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigten und vielfältige Gesprächsformate – z.B. Beurteilungsgespräche, Jahresgespräche, Drei-Monats-Gespräche oder Planmäßigkeitsgespräche. Zudem enthalten sie verschiedene Programme zur Gestaltung einer positiven Arbeitskultur und bestmöglicher Arbeitsbedingungen. Auch für den nichtrichterlichen Bereich sehen die Personalentwicklungskonzepte regelmäßige Gespräche mit den Führungskräften vor. Im Übrigen sind anlassbezogene Gespräche möglich. In der VwV Dienstpostenbewertung und der in diesem Zusammenhang entwickelten Umsetzungskonzeption werden die Karrieremöglichkeiten für den nichtrichterlichen Bereich transparent dargestellt. Insbesondere werden die Kriterien und die Ausschreibungspraxis darin beschrieben.

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