DAS BESTE HERAUSHOLEN Impuls aus der Beteiligung Individuelle Stärken und Fähigkeiten von Bediensteten sollten – so das Ergebnis der Beteiligung – bei der Karriereplanung stärker herausgearbeitet und gefördert werden. Das beginnt bei der Verwendung und konsequenten Schulung im „richtigen“ Rechts- oder Arbeitsgebiet. Erste Antwort Die individuellen Stärken und Fähigkeiten der Beschäftigten werden bei der Karriereplanung berücksichtigt und sind Gegenstand gemeinsamer Gespräche. Im höheren Justizdienst steht es im Bereich der Fortbildung daneben jedem Beschäftigten frei, aus einem breiten Angebot Fortbildungen zu wählen. PERSPEKTIVEN IN TEILZEIT Impuls aus der Beteiligung Das Thema „Jobsharing“ spielte insgesamt eine eher untergeordnete Rolle, wurde aber als attraktives Modell zur Ermöglichung von „Teilzeitkarrieren“ von Führungskräften mit privaten Betreuungspflichten (insb. Kinder) benannt. Erste Antwort Das Projekt „Führen in Teilzeit“ will die Wahrnehmung von Führungspositionen in Teilzeit ermöglichen und diese – in verschiedenen Modellen – fördern. Zum Teil findet sich ein solches Führen in Teilzeit schon heute in der baden-württembergischen Justiz, beispielsweise auf Ebene der Abteilungsleitung bei einer Staatsanwaltschaft, der Direktorenstelle eines Amtsgerichts oder auch der Referatsleitung im Justizministerium. Mit dem Projekt wird die Ermöglichung und Förderung aller Führungsämter im höheren Dienst ab der Besoldungsgruppe R1 + Z in den Blick genommen. Auch Beamte im gehobenen Justizdienst nehmen als Verwaltungsleiter bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Führungsaufgaben wahr. Im Rahmen eines Pilotprojekts teilen sich zwei Rechtspflegerinnen einen Verwaltungsleiterdienstposten, wobei sie dabei eng durch ein Coaching begleitet werden. 64 65 LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN Impuls aus der Beteiligung Realistische und transparente Karrieremöglichkeiten für besonders leistungsstarke und qualifizierte Kolleginnen und Kollegen sollten ausreichend vorgehalten und ggf. ergänzt werden durch alternative Karrierechancen und (Leistungs-)Zulagen. Erste Antwort Beförderungsstellen stehen bereits in einem großen Ausmaß zur Verfügung – knapp die Hälfte aller Stellen im höheren Justizdienst sind Beförderungsstellen (R1+Z und höher). Realistische Beförderungsmöglichkeiten stehen damit zur Verfügung. Gegen Leistungszulagen bestehen vor dem Hintergrund der richterlichen Unabhängigkeit erhebliche Bedenken. Im nichtrichterlichen Bereich werden die Karrieremöglichkeiten für besonders leistungsstarke und qualifizierte Beschäftigte durch die VwV Dienstpostenbewertung transparent dargestellt. Im Tarifbereich ist die Entgeltordnung zum TV-L für die Eingruppierung maßgeblich. Im Projekt „Zukunftsstrategie Servicebereich“ sollen Karrieremöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicebereichs erarbeitet und transparent aufgezeigt werden. ALTERNATIVE KARRIEREWEGE („FACHKARRIEREN“) IN ALLEN LAUFBAHNEN Impuls aus der Beteiligung Nicht alle Justizbediensteten streben eine klassische Laufbahnentwicklung mit Leitungsfunktionen an. Viele verfügen dafür über besondere Fachkenntnisse in Spezialmaterien oder sonst ausgeprägte Fähigkeiten, die sie in spezialisierten Bereichen oder Funktionen besser einbringen können. Durch „Fachkarrieren“ mit alternativen Aufstiegsmöglichkeiten könnten diese Kolleginnen und Kollegen besser gefördert und motiviert und so langfristig in der Justiz gehalten werden. Erste Antwort Im höheren Justizdienst besteht bereits jetzt die Möglichkeit, ohne einen Verwaltungs- oder Leitungsanteil in höhere Besoldungsgruppen aufzusteigen („Fachkarriere“). Im fachlichen Bereich bestehen Aufstiegsmöglichkeiten bis einschließlich der Besoldungsgruppe R 3 (Vorsitzender Richter am Obergericht). Zur Förderung von Fachkarrieren im gehobenen Dienst ist beabsichtigt, einen sog. Verwendungsaufstieg von dem gehobenen in den höheren Verwaltungsdienst einzuführen und die Laufbahnverordnung (LVO-IM) entsprechend zu ändern. Auch im Bereich des mittleren Justizdienstes besteht nach der VwV Dienstpostenbewertung schon jetzt die Möglichkeit, ohne einen Verwaltungs- oder Leitungsanteil bis in das Spitzenamt der Laufbahn (Bes. Gr. A 10 mit Amtszulage) aufzusteigen. Kapitel II.2 Karrierewege in der Justiz – attraktiv, motivierend, individuell
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