PERSONALFÜHRUNGSKOMPETENZEN FÖRDERN Impuls aus der Beteiligung Führung bedeutet Verantwortung und erfordert mehr als bloße Fachkompetenz. Der Fachkräftemangel, die zunehmende Komplexität der Aufgaben, das sich stetig wandelnde Arbeitsumfeld und flache Hierarchien stellen Führungskräfte vor neue Herausforderungen und lassen Kompetenzen im Bereich der Kommunikation, Motivation und Teambildung sowie in der Entwicklung effizienter Arbeits- und Organisationsabläufe an Bedeutung gewinnen. Erste Antwort Zur Förderung von individuellen Stärken und der Entfaltung von neuen Fähigkeiten und Kompetenzen stehen Einzelcoachings zur Verfügung. Damit können auch anspruchsvolle Situationen im Berufsalltag und im Rahmen von Führungsverantwortung begleitet und Kompetenzen zu deren Bewältigung aufgebaut werden. Auch bei anderen Maßnahmen hat das Justizministerium die Förderung von Personalführungskompetenzen im Blick, beispielsweise bei der derzeit laufenden Pilotierung des Mentorinnenprogramms. Das Ministerium hat außerdem ein neues Konzept zur Weiterentwicklung der bestehenden Führungskräfte-Fortbildungsreihe erarbeitet, das seit April 2025 umgesetzt wird. Ziel dieses Programms ist es, mit Hilfe neuer Impuls- und Wissensformate ein tragfähiges Fundament und einen lebendigen Raum für souveräne und zeitgemäße Führung zu schaffen. ONLINE-ANGEBOTE UND E-LEARNING Impuls aus der Beteiligung Digitale Lernformate sollten verstärkt ausgebaut werden, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen – bei geringerem Zeitaufwand. Dann könnten Fortbildungen öfter und mitunter auch verpflichtend angeboten werden. Erste Antwort Fortbildung soll zugänglich bleiben und neue Lernmöglichkeiten schaffen. Der Einsatz einer Lernplattform und die Entwicklung eigener E-Learning-Module (z. B. im Bereich der Assessoren-Fortbildung) würden die vorhandenen Fortbildungsmöglichkeiten optimal ergänzen. Sie würden ein selbstbestimmtes Erlernen (und Wiederholen) von Inhalten ermöglichen, das nicht an bestimmte Veranstaltungszeiten gebunden ist. Das Ministerium wird eine solche Plattform daher erproben. 74 75 Kapitel II.3 Berufseinstieg, Aus- und Fortbildung KONKRETE VERWENDUNGSWÜNSCHE BEIM NACHWUCHS Impuls aus der Beteiligung Viele potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für den höheren Justizdienst schätzen die Vielfalt an Tätigkeiten und Einsatzgebieten in der Justiz. Ein Teil steht ihr jedoch aus Sorge vor Verwendungen außerhalb der eigenen Expertise (oder Komfortzone) kritisch gegenüber. Dem begegnet der Vorschlag aus der Beteiligung, die klassische Aufteilung der Assessorenzeit in mindestens zwei Stationen sowohl bei Gericht als auch bei der Staatsanwaltschaft um ein Modell zu erweitern, das eine ausschließliche Tätigkeit im Rahmen einer einzigen Station – bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft – ermöglicht. Erste Antwort An der Einheitslaufbahn soll festgehalten werden. Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber werden berücksichtigt – wobei es gilt, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Bewerberinnen und Bewerber und dienstlichen Belangen zu finden. Die konkrete Zuweisung an den Behörden vor Ort erfolgt dann im Benehmen mit den Kolleginnen und Kollegen durch die Präsidien in richterlicher Unabhängigkeit oder durch den Leitenden Oberstaatsanwalt. Nach den Erfahrungen aus den Personalreferaten stellen die vielfältigen Tätigkeitsmöglichkeiten im höheren Justizdienst und die damit verbundene fachliche Flexibilität für die meisten Bewerberinnen und Bewerber kein Hindernis dar. Vielfach entdecken Bewerberinnen und Bewerber durch die verschiedenen Stationen in der Probezeit neue Vorlieben für Arbeitsgebiete, die sie zuvor nicht im Blick hatten. Die Beschäftigten profitieren von einem Wechsel in der Probezeit auch in fachlicher Hinsicht, da sie ein weiteres Rechtsgebiet und Arbeitsumfeld kennenlernen. Insbesondere im Strafrecht ist der Wechsel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft für eine gute Zusammenarbeit beider Behörden unerlässlich. Bei der Stellenzuweisung von Proberichterinnen und Proberichtern besteht bereits ein hohes Maß an Planungssicherheit. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird die erste Verwendung schon vor deren Zusage verbindlich und behördenscharf angeboten. Die zweite Verwendung findet in aller Regel im gleichen Landgerichtsbezirk statt. Die Personalreferate stehen darüber hinaus in regelmäßigem und intensivem Austausch mit Proberichterinnen und Proberichtern und deren Dienstvorgesetzen.
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