86 87 E-PRÜFUNG FÜR BEIDE STAATSEXAMINA Impuls aus der Beteiligung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen die Einführung der elektronischen Prüfung (E-Prüfung) in der Zweiten juristischen Staatsprüfung, schlagen teilweise aber vor, sie zu dezentralisieren. Studierende wünschen sich die E-Prüfung auch für die Erste juristische Prüfung. Erste Antwort Der schriftliche Teil in der Zweiten juristischen Staatsprüfung kann seit der Frühjahrskampagne 2025 elektronisch absolviert werden. Fürs „Erste Examen“ ist dies ab September 2026 geplant. MEHR KLAUSURBEZUG IM REFERENDARUNTERRICHT Impuls aus der Beteiligung Insbesondere die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops „Ausbildung und Prüfung im juristischen Vorbereitungsdienst“ auf dem Zukunftsforum wünschten sich eine bessere Verzahnung von Ausbildung und Prüfung – durch Klausurbezüge im AG-Unterricht, was durch Kombination von AG-Unterricht und Prüfungstätigkeit erreicht werden könnte. Erste Antwort Durch die Einführung sogenannter hauptamtlicher AG-Leiter, die auch in der Zweiten juristischen Staatsprüfung prüfen, soll künftig eine bessere Verzahnung von Ausbildung und Prüfung gewährleistet werden. Kapitel II.5 Muss die juristische Ausbildung neu gedacht werden? Impulse aus der Beteiligung „DOPPELTER BODEN“ DANK BACHELOR Impuls aus der Beteiligung Die Studierenden wünschen sich mehrheitlich die Chance, auf dem Weg zur Ersten juristischen Staatsprüfung einen Bachelor-Grad zu erwerben (z.B. bei „Scheinfreiheit“ und nach erfolgreichem Schwerpunktstudium). Dann wäre das Studium nicht fruchtlos verstrichen für den Fall des Nichtbestehens der Ersten Prüfung. Dies verringere den Druck und die emotionale Belastung. Erste Antwort Die hochschulrechtlichen Voraussetzungen für die Verleihung eines integrierten Bachelorabschlusses durch die juristischen Fakultäten im Land liegen seit 2024 vor. Voraussichtlich ab dem Wintersemester 2025/2026 kann in Konstanz auf dem Weg zum Staatsexamen ein integrierter Bachelor erworben werden. Folgen andere Universitäten diesem Beispiel, wird das Justizministerium auch dies im Rahmen seiner Zuständigkeit unterstützen. WENIGER LERNSTOFF Impuls aus der Beteiligung Die Pflichtfächer sollten nach Ansicht vieler Studierender entschlackt werden, insbesondere solle Spezialwissen aus den Nebengebieten den Schwerpunktstudiengängen vorbehalten bleiben. Erste Antwort Der derzeitige Pflichtstoffkatalog der JAPrO beruht auf einer umfangreichen Änderung im Jahr 2019, mit der der bisherige Prüfungsstoff bereits reduziert wurde. Er beruht auf Länderabsprachen zu § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG, wonach die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung zu gewährleisten ist. Vor diesem Hintergrund ist derzeit eine weitere Reduzierung des Pflichtstoffs nicht geplant. Testlauf für die elektronische Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung
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