94 95 Kapitel III.1 Effektive Verfahrenserledigung und schneller Rechtsschutz Impulse aus der Beteiligung STPO MODERNISIEREN Impuls aus der Beteiligung Insbesondere im Bereich der Massendelikte werden Möglichkeiten erkannt, um Strafprozesse verfahrensrechtlich zu effektivieren, z.B. durch eine Vereinfachung der Beweisaufnahme (Verlesung von Vernehmungsprotokollen stärken, erleichterte Ablehnung von Beweisanträgen) sowie schärfere Zulassungsvoraussetzungen für die Berufung als zweite Tatsacheninstanz. Erste Antwort In der aktuellen Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wird ausgeführt, dass zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung und einer zügigen Verfahrensführung eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung unumgänglich ist, weshalb eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder eingesetzt wird. Das Justizministerium wird sich an dieser Kommission aktiv beteiligen und dort die bestehenden Modernisierungs- und Effektivierungsbedarfe mit Blick auf das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, die strafrechtliche Hauptverhandlung, besondere Verfahrensarten sowie das Rechtsmittelrecht einbringen. ZIVILVERFAHREN DER ZUKUNFT Impuls aus der Beteiligung Auch Zivilprozesse sind entsprechender Kritik ausgesetzt. Gefordert werden insbesondere die Möglichkeit verbindlicher Fristsetzungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, eine Begrenzung von Masse und Umfang der Schriftsätze und die Einführung einer echten Richterassistenz. Für die erste Instanz wird die Möglichkeit gefordert, offensichtlich unbegründete Klagen per Beschluss zurückzuweisen, vergleichbar mit der Vorschrift des § 522 Abs. 2 ZPO in der Berufung. Ebenso: Höhere Zulassungsvoraussetzungen für Rechtsmittel. Erste Antwort Das Justizministerium teilt den Ansatz, den Zivilprozess zu modernisieren. Baden-Württemberg ist deshalb Teil einer Reformkommission, die konkrete Handlungsempfehlungen für einen effektiveren und schnelleren Zivilprozess der Zukunft erarbeitet hat. Eine Rolle spielen hier beispielsweise Vorgaben zu Struktur, Umfang und Zeitpunkt von Parteivorbringen, verbindliche Anordnungen zur Verfahrensstrukturierung, eine obligatorische frühe Verfahrensförderung sowie vereinfachte Nebenentscheidungen. Baden-Württemberg wird den Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung weiterhin aktiv unterstützen. RECHTSMISSBRAUCH STOPPEN UND STREITWERTGRENZEN PRÜFEN Impuls aus der Beteiligung Insbesondere in der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, aber auch in Zivilverfahren, werden die Gerichte nach Stimmen im Beteiligungsprozess seit Jahren mit einer Vielzahl von Klagen ohne berechtigtes Rechtsschutzinteresse beschäftigt. Hierdurch würden erhebliche Ressourcen gebunden. Erste Antwort Gesetzgeberische Initiativen auf Bundesebene zur Einführung einer Vielklägergebühr ohne Einschränkung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes werden durch das Justizministerium BadenWürttemberg positiv begleitet. In der Sozialgerichtsbarkeit setzt sich das Justizministerium für eine Anhebung des zuletzt 2008 reformierten Berufungsstreitwertes ein, was zu einer Entlastung der zweiten Instanz führen wird. DIGITALE TITEL Impuls aus der Beteiligung Von der Schaffung eines rechtlichen Rahmens für digitale Titel erhoffen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein effizienteres und schnelleres Vollstreckungsverfahren. Erste Antwort Das Justizministerium begrüßt die Forderung nach Maßnahmen zur (weiteren) Digitalisierung und Beschleunigung des Vollstreckungsverfahrens. Dementsprechend unterstützt Baden-Württemberg den Bundesgesetzgeber dabei, eine Vollstreckungsdatenbank zu erarbeiten, deren wesentlichste Funktion es sein wird, die bislang papiergebundenen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellungsnachweise, sonstige Urkunden) zu ersetzen. Diskussionen auf der Roadshow in Wangen im Allgäu.
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